Krankmeldungen und Beurlaubungen
Eine Beurlaubung kann nur in Ausnahmefällen und nur nach rechtzeitigem (2 Wochen) vorherigen schriftlichen Antrag der Erziehungsberechtigten bzw. der volljährigen Schüler gewährt werden.
Beurlaubungen für Einzelstunden sowie bis zu drei Tagen erteilt der Klassen- bzw. Stammkursleiter.
Längere Beurlaubungen und alle Beurlaubungen für Tage direkt vor oder nach Ferien müssen bei der Schulleitung beantragt werden. Letztere können nur in begründeten Ausnahmefällen genehmigt werden.
Gewährte Beurlaubungen sollen den betroffenen Fachlehrerinnen und -lehrern rechtzeitig von den Schülern im Voraus mitgeteilt werden!
- Antrag auf Beurlaubung an die Klassenleitung
- Antrag auf Beurlaubung an die Stammkursleitung
- Antrag auf Beurlaubung an die Stammkursleitung (volljährige Schüler)
- Antrag auf Beurlaubung an die Schulleiterin
- Antrag auf Beurlaubung an die Schulleiterin (volljährige Schüler)
- Antrag auf Beurlaubung für Auslandsaufenthalt
Fehlende Schüler müssen am ersten Fehltag vor Schulbeginn telefonisch im Sekretariat entschuldigt werden (Tel. 06321 / 499010). Spätestens am dritten Fehltag muss die von den Eltern unterzeichnete Entschuldigung beim Klassenlehrer vorliegen.
Bei während des Unterrichts auftretender Übelkeit, Schmerzen oder sonstigem Unwohlsein müssen sich die Schüler beim Fachlehrer der aktuellen Stunde und danach im Sekretariat abmelden.